Private und Betriebliche Altersvorsorge
"...; der Anbieter muss auch darüber schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt;" Altersvermögensgesetz (AVmG), Artikel 6a (Zertifizierungsgesetz), §1, Absatz 1, Punkt 9 / Betriebliche Altersvorsorge: Altersvermögensgesetz (AVmG): Artikel 7, Nr 4 §115, Absatz 2. Seit 1.1. 2002 müssen Anbieter von Produkten für die private und betriebliche Altersversorgung also
- Riester-Produkte („Riester-Rente“)
- Basisrente („Rürup-Rente“)
- Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
darüber berichten, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigen.
Unsere Berater orientieren sich bei der Auswahl „grüner Alterversorgung“ an den Berichten des Kooperationsprojektes “Nachhaltigkeit von Kapitalanlagen und Verbraucherschutz" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW und GERMANWATCH.
Bitte beachten Sie unseren Disclaimer
|